Eingeschränkte Barrierefreiheit

Leider ist der Fernsehturm nur eingeschränkt zugänglich.

HISTORIE

Der Berliner Fernsehturm wurde Anfang der 1960er Jahre geplant und 1969 eröffnet. In dieser Zeit war man Menschen mit Behinderung gegenüber noch nicht so aufgeschlossen wie heute. Das Wort „Barrierefreiheit“ kam im Sprachgebrauch praktisch nicht vor und die erforderliche Rücksichtnahme auf die Belange von Menschen mit Behinderung war im alltäglichen Leben nicht im Bewusstsein der Gesellschaft. Demzufolge wurde dies weder von den Auftraggebern noch Bauherren oder den Architekten bei der Planung der Evakuierungseinrichtungen des Fernsehturms berücksichtigt.

HEUTE

Die baulichen Voraussetzungen in dem Betonschaft des Turmes verhindern, dass für den Ernstfall geeignete Evakuierungsmaßnahmen für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder ähnliche Hilfsmittel angewiesen sind, entwickelt werden können. Im Brandfall sind die Aufzugsanlagen nicht nutzbar und die Besucher und Gäste auf der Aussichtsetage und im Restaurant müssten die Treppen, immerhin knapp 900 Stufen, benutzen. Damit ist der Berliner Fernsehturm nicht barrierefrei.

WAS WURDE GEMACHT?

Diese Situation ist für alle Beteiligten ein ständiges Ärgernis und besonders für die betroffenen Menschen, die das Wahrzeichen nicht besuchen können, enttäuschend. Dies wurde sowohl vom Eigentümer, der Deutschen Funkturmgesellschaft (DFMG), als auch vom Betreiber erkannt. Auch Behindertenverbände wurden tätig.
Deshalb fanden in mehreren Etappen über Jahre hin Einzelgespräche und Gesprächsrunden mit dem Ziel statt, unter Einbeziehung technischer Entwicklungen die Barrierefreiheit zu erreichen.

Beteiligt waren u. a.:
Vertreter der Berliner Feuerwehr, Brandschutzbeauftragte, Vertreter der Obersten Bauaufsicht der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Bezirksamts Mitte, auf Barrierefreiheit spezialisierte Sachverständige, Techniker und Architekten und GeschäftsführerInnen von Betreiber und Eigentümer des Berliner Fernsehturms.

In die Gespräche war der Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung stets einbezogen. Teils nahmen auch Vertreter der „Sozialhelden e. V.“ statt, die sich um Barrierefreiheit von Bauwerken in ganz Berlin und darüber hinaus kümmern, und die auch initiativ tätig sind.
Aber man sprach nicht nur miteinander. Es wurden alle traditionellen und neu entwickelten Rettungsmittel gemeinsam geprüft und erprobt.
Dieser umfassende Prozess zog sich mehrere Monate in den Jahren 2013/14 hin.

ERGEBNIS

Die Überprüfungen des Treppenhauses, der Evakuierungsbühnen außen am Turmschaft und der Aufzuganlagen führten zu dem Ergebnis, dass gehbehinderte Menschen im Ernstfall nicht gerettet werden könnten. Deshalb wurden die Erprobungen, Gespräche und Verhandlungen mit dem Ergebnis beendet, dass die Barrierefreiheit des Berliner Fernsehturms aus heutiger Sicht nicht hergestellt werden kann, da Menschen mit schwerer Gehbehinderung bei Unglücksfällen nicht in Sicherheit gebracht werden könnten.

Was sagen die beteiligten Sozialverbände und Berliner Verantwortlichen dazu:
Ausführlich haben die „Sozialhelden e. V.“ die Gespräche und Untersuchungen dokumentiert und beschrieben. Sie informieren über die Bemühungen auf Wheelmap.org. Wheelmap.org.

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