AGB

 

Allgemeine GeschÄftsbedingungen Fernsehturm

Allgemeine GeschÄftsbedingungen Gastronomische Leistung




Allgemeine GeschÄftsbedingungen Fernsehturm  Allgemeine GeschÄftsbedingungen Fernsehturm als .pdf

 

Bedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten für den Besuch des Berliner Fernsehturms sowie für den Zutritt zum Berliner Fernsehturm. Nachfolgende Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Eintrittskarten, die online, telefonisch oder an der Kasse des Berliner Fernsehturms bestellt werden sowie für alle Besucher des Berliner Fernsehturms.


1. Vertragsabschluß

a) Das Vertragsverhältnis beim Kauf von Eintrittskarten kommt ausschließlich zwischen der TV Turm Alexanderplatz Gastronomiegesellschaft mbH (nachfolgend „Berliner Fernsehturm“ genannt) und dem Kunden zustande. Der Kunde beauftragt den Berliner Fernsehturm mit der Abwicklung der Verträge. Beim Verkauf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an andere Kunden behält sich der Berliner Fernsehturm für die Zeit von 30 Tagen nach Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht vor.

b) Bei online-Buchungen unterbreitet der Kunde mit dem Anklicken des Feldes „VIP Ticket“ bzw. jeder anderen verfügbaren Ticket-Art auf der Website des Berliner Fernsehturms diesen das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Durch Buchungsbestätigung und Erstellung eines online-Tickets (pdf) nimmt der Berliner Fernsehturm das Angebot an. Die Buchung ist damit verbindlich, eine Stornierung ist nicht möglich.

c) Bei telefonischen Buchungen über das Servicebüro des Berliner Fernsehturms unterbreitet der Kunde durch Angabe seiner persönlichen Daten inkl. Kreditkartennummer zur Buchung eines VIP Tickets oder einer anderen Ticket-Art dem Berliner Fernsehturm das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Durch Bestätigung der Buchung und Versand der Buchungsbe stätigung online oder per Post nimmt der Berliner Fernsehturm das Angebot an. Die Buchung ist damit verbindlich, eine Stornierung nicht möglich. Für die Richtigkeit der vom Kunden tele fonisch übermittelten Daten wird keine Gewähr übernommen.


2. Preise und Zahlung

a) Die angebotenen Preise für alle Ticketarten beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Diese beträgt zur Zeit 19%.

b) Bei online-Buchungen sowie bei telefonischen Buchungen erfolgt die Zahlung als Vorauszahlung durch den Kunden nach Vertragsabschluss per Kreditkarte.

c) Beim Erwerb von Tickets an der Tageskasse des Berliner Fernsehturms erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, in bar oder gegen Gutschein.

d) Zahlungen auf Rechnung bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zu ihrer Gültigkeit.

e) Gekaufte Tickets können weder umgetauscht noch rückerstattet werden. Ausnahmen hierzu liegen im alleinigen Ermessen des Berliner Fernsehturms

f) Ein Weiterverkauf von Tickets an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Berliner Fernsehturms. Andernfalls behält sich der Berliner Fernsehturm das Recht vor, den Zutritt zu verweigern.


3. Versand

Ein Versand von Tickets ist nicht möglich.


4. Produkte

a) Der Erwerb eines Tickets für den Besuch des Berliner Fernsehturms berechtigt den Inhaber zum einmaligen Einlass in den Berliner Fernsehturm. Das Ticket verliert beim Verlassen des Berliner Fernsehturms seine Gültigkeit. Den Kindern der Inhaber von VIP Karten und Tagestickets wird sofern sie das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben in Begleitung Ihrer Eltern oder Aufsichtspersonen kostenlos Eintritt in den Berliner Fernsehturm gewährt.

b) Der Berliner Fernsehturm bietet über den Webshop VIP- und Tagestickets an. Für alle VIP Tickets und Tagestickets besteht eine Buchungsbeschränkung von max. zehn Tickets pro Buchungsvorgang und Zeitfenster. Bei erneuter Buchung steht dem Kunden das Zeitfenster wieder offen. Der Kunde haftet für das von ihm gebuchte und ausgedruckte online-Ticket. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch erfolgt keine Erstattung durch den Berliner Fernsehturm.

c) Der Berliner Fernsehturm bietet über das Servicebüro Tickets an. Der Kunde haftet für die vom Berliner Fernsehturm durch Versand (online oder per Post) übermittelte Buchungsbestätigung, die bei Vorlage an der Tageskasse des Berliner Fernsehturms gegen ein Ticket einzulösen ist. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch erfolgt keine Erstattung durch den Berliner Fernsehturm.

d) Der Berliner Fernsehturm bietet an der Tageskasse des Berliner Fernsehturms Tagestickets und VIP Tickets an. Der Kunde haftet für das von ihm erworbene Ticket. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch erfolgt keine Erstattung durch den Berliner Fernsehturm.


5. Stornierungen

Eine Stornierung von gebuchten Tickets gleich welcher Art - ist nicht möglich. Bei Nicht-Inanspruchnahme des Tickets verfällt dieses. Nicht in Anspruch genommene Tickets können nach vorheriger Zustimmung des Berliner Fernsehturms - an der Ticketkasse im Umtausch gegen ein Ticket zu einem anderen Termin zurück genommen werden. Dies gilt insbesondere für die Nicht-Inanspruchnahme von Tickets bedingt durch ein verspätetes Erscheinen am Einlass des Berliner Fernsehturms. Bei der Rücknahme der verfallenen Tickets im Umtausch gegen neue, hat der Kunde keinen Anspruch auf sofortigen Zutritt. Der Zutrittstermin für das neue Ticket wird vom System neu berechnet. Bitte beachten Sie, dass jedes Ticket maximal 10 Minuten (bei Reise-gruppen max. 15 Minuten) nach der berechneten Zutrittszeit seine Gültigkeit verliert, wenn es bis dahin nicht eingelöst wurde.


6. Haftung / Schadensersatz

Sofern der Berliner Fernsehturm schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder der vom Kunden geltend gemachte Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Berliner Fernsehturms beruht, haftet der Berliner Fernsehturm nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Berliner Fernsehturm keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Der Berliner Fernsehturm weist alle Besucher ausdrücklich darauf hin, daß sich der Ring, auf dem die Tische im Restaurant montiert sind, dreht. Dieser Bereich ist daher bitte mit besonderer Vorsicht zu betreten. Eltern achten bitte besonders auf ihre Kinder.


7. Zutrittsbeschränkungen

Zu Ihrer Sicherheit führen wir Taschenkontrollen durch und bitten um Ihr Verständnis dafür, daß alle unten aufgeführten Gegenstände nicht in den Berliner Fernsehturm mitgenommen werden dürfen, insbesondere keine Flaschen, Dosen oder andere Behältnisse mit Flüssigkeiten. Andernfalls müssen wir diese aus Sicherheitsgründen entsorgen. Ein Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Zutritt zum Berliner Fernsehturm ist untersagt mit

- Speisen und Getränken jeglicher Art
- Tieren jeglicher Art (Blindenhunde ausgenommen)
- Kinderwagen, Skateboards, Rollern, Fahrrädern, großen Gepäckstücken, Koffern, Trolleys etc.
- Waffen, gefährlichen Stoffen (z. B. Gasdruckbehältern, Glasflaschen, Feuerwerkskörpern etc.)

Aus Sicherheitsgründen müssen alle Besucher des Berliner Fernsehturms ihr Einverständnis mit einer Taschenkontrolle im Zugangsbereich zum Turm erklären. Taschen und größere Gepäckstücke können auf Anordnung der Sicherheitskräfte bei diesen kostenlos verwahrt werden.

Im gesamten Gebäude des Berliner Fernsehturms herrscht striktes Rauchverbot.

Kinder unter 14 Jahren erhalten nur Zutritt zum Turm in Begleitung eines Erwachsenen.

Aufgrund der im Berliner Fernsehturm bestehenden baulichen Gegebenheiten, ist um die Sicherheit der Besucher im Evakuierungsfall zu gewährleisten, Rollstuhlfahrern und Personen mit aktueller Gehbehinderung, d.h. Personen die sich nicht ohne fremde Hilfe oder ohne Hilfsmittel, wie Krücken etc. fortbewegen können, der Zutritt nicht möglich.

Das Eintrittsticket muß während der gesamten Dauer des Besuchs aufbewahrt und auf Verlangen den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Berliner Fernsehturms oder den Sicherheitskräften vorgezeigt werden. Es wird auch zum Verlassen des Berliner Fernsehturms benötigt. Personen, die über kein Ticket verfügen können zum Verlassen des Turms aufgefordert werden.

Der Berliner Fernsehturm behält sich das Recht vor, den Turm im Falle von drohenden Gefahren oder aus Sicherheitsgründen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu sperren. In diesem Fall werden bereits erworbene Tickets zurückerstattet. Eine Erstattung etwaiger Reisekosten o. ä. ist ausdrücklich ausgeschlossen. Reguläre Schließzeiten für Renovierungen etc. können auf der Homepage www.tv-turm.de eingesehen werden.


8. Datenschutz

Der Berliner Fernsehturm bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für das Vertragsverhältnis erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde gestattet dem Berliner Fernsehturm, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.

Von Zeit zu Zeit werden der Erfüllungsgehilfen oder / und Mitarbeiter/innen des Berliner Fernsehturms Foto- und/oder Videoaufnahmen sowie ggfs. andere Aufzeichnungen oder Aufnahmen im Berliner Fernsehturm vornehmen. Der Besucher erklärt schon jetzt sein Einverständnis damit, möglicherweise Teil dieser Aufnahmen zu sein, die werblich genutzt werden können.


9. Schlussbestimmungen

Der Berliner Fernsehturm behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jeder Zeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Buchungen gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Berlin/Deutschland.

Stand Februar 2011



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GASTRONOMISCHE LEISTUNG FÜR VERTRÄGE DER
TV TURM ALEXANDERPLATZ GASTRONOMIEGESELLSCHAFT mbH  Allgemeine GeschÄftsbedingungen Gastronomische Leistung als .pdf

 

1. Geltungsbereich:

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der TV Turm Gastronomiegesellschaft mbH – nachfolgend TV Turm GmbH genannt – stattfinden.


2. Vertragsabschluss:

Reservierungen für Veranstaltungen werden erst mit Vertragsunterzeichnung durch die TV Turm GmbH bindend. Mündliche Bestätigungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Vertragserhalt vom Auftraggeber/Veranstalter (nachfolgend Auftraggeber genannt) schriftlich rückbestätigt werden. Abweichende Nebenabsprachen oder Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter und auch nicht sein Vertreter ist, haftet er der TV Turm GmbH gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner. Die TV Turm GmbH ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung vereinbart wurde, wird der Vertrag erst nach Eingang des Vorauszahlungsbetrages auf dem Konto der TV Turm GmbH gültig. Die TV Turm GmbH behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag nicht binnen der auf dem Vertrag genannten Frist noch nach einer von der TV Turm GmbH zu setzenden Nachfrist eingegangen ist.

Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Die TV Turm GmbH behält sich das Recht vor, nach Ablauf der vereinbarten Frist die reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, ohne dass es einer weiteren Nachricht ihrerseits an den Auftraggeber bedarf.

Dieser Vertrag wird erst rechtswirksam durch rechtsverbindliche Unterschriften seitens der TV Turm GmbH und des Auftraggebers. Die TV Turm GmbH hält sich nur innerhalb der vereinbarten Optionsfrist an das Vertragsangebot gebunden. Sollte der vom Veranstalter unterzeichnete Vertrag der TV Turm GmbH bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, ist das Angebot wirkungslos.


3. Leistungsumfang und Pflichten:

Die bereitgestellten Räume sind unmittelbar nach dem vereinbarten Veranstaltungende zu räumen und zurückzugeben. Andernfalls behält sich die TV Turm GmbH das Recht vor, zusätzlich eine halbe Tagesraummiete zu berechnen. Der Auf- und Abbau von Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen ist vom Veranstalter selbst vorzunehmen. Eine Lagerung von Veranstaltungsmaterial ist nicht möglich. Gegebenenfalls abweichende Regelungen sind mit dem Servicebüro der TV Turm GmbH zu treffen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In jedem Fall schließt die TV Turm GmbH jegliche Haftung für eventuell bei ihr gelagerte Gegenstände o. ä. aus, sofern der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung ihrerseits oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei allen Veranstaltungen behält sich die TV Turm GmbH vor, bei Notwendigkeit Veranstaltungen in andere Räumlichkeiten zu verlegen. Der Vertragspartner wird hierüber unverzüglich informiert.

Der Auftraggeber muß der TV Turm GmbH die endgültige Anzahl der Teilnehmer sowie etwaige Änderungen des gastronomischen Leistungsumfangs bis spätestens 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitteilen. Die bis dahin genannte Teilnehmerzahl ist bindend und Abweichungen nach unten können nur bis zu 5% kostenfrei berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Schwankungen gehen immer zu Lasten des Auftraggebers.

Für Beschädigungen oder Verluste an Einrichtungen oder Inventar, die während einer Veranstaltung verursacht werden, haftet der Auftraggeber, ohne daß es eines Nachweises des Verschuldens durch die TV Turm GmbH bedarf. Dies gilt nicht, wenn Beschädigung oder Verlust aus dem Verantwortungsbereich der TV Turm GmbH entstammen.

Das Bekleben von Wänden, Einschlagen von Nägeln, Haken usw. in Wänden, Decken und Fußböden sowie Einrichtungsgegenständen der TV Turm GmbH ist nicht gestattet. Etwaige Schäden aus Zuwiderhandlungen werden dem Auftraggeber seitens der TV Turm GmbH in Rechnung gestellt und sind von diesem zu begleichen.

Für den Ausschank von Getränken etc., die vom Auftraggeber mitgebracht werden, berechnet die TV Turm GmbH Korkgeld. Etwaige Vereinbarungen hierüber bedürfen ebenso der Schriftform wie die Genehmigung der TV Turm GmbH, dass der Auftraggeber eigene Speisen oder Getränke mitbringen darf.

Sollten Störungen oder Defekte an den von der TV Turm GmbH zur Verfügung gestellten technischen Geräten auftreten, so wird diese unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Minderung der Zahlung ist daraus nicht abzuleiten. Soweit die TV Turm GmbH für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt die TV Turm GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
TV Turm verpflichtet sich den Auftraggeber rechtzeitig über etwaige Schließtage oder Tage mit eingeschränktem Betrieb zu informieren.

Eine etwaige notwendige Versicherung von eingebrachten Ausstellungs- bzw. Dekorationsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Die TV Turm GmbH haftet für solche Gegenstände nach den Grundsätzen der unentgeltlichen Verwahrung gemäß Paragraph 690 BGB. Danach hat die TV Turm GmbH nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Die für die Durchführung der Veranstaltung etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Anmeldungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu beschaffen. Insbesondere obliegt dem Auftraggeber die Verpflichtung zur Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA sowie im Falle der Durchführung einer Tombola die Anmeldung bei zuständigen Lotteriestellen des Finanzamtes. Schäden o.ä., die aus einem etwaigen Versäumnis des Auftraggebers resultieren, gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

Einem Änderungswunsch am Veranstaltungstag hinsichtlich der Einrichtung, Ausstattung und Bestuhlung kann nur Folge geleistet werden, wenn eine Einigung über den Kostenaufwand erfolgt ist. Dies gilt ebenfalls für das gastronomische Angebot.

Die gekennzeichneten Notausgänge dürfen weder verstellt noch eingeengt werden.Das Personal des TV Turms ist grundsätzlich Weisungsbefugt.


4.Stornierungen

Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform und sind bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Nach diesem Zeitpunkt werden dem Auftraggeber die bestellten Leistungen abzüglich 20% nicht erbrachter Leistungen in Rechnung gestellt und sind von diesem innerhalb einer Frist von 14 Tagen eingehend auf dem Konto der TV Turm GmbH zu begleichen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der TV Turm GmbH überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer entstanden ist. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis damit, dass bereits geleistete Deposits mit anfallenden Stornierungsgebühren verrechnet werden dürfen.

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, usw.), bei Veranstaltungen mit politischem Charakter, Sektencharakter oder Verkaufsveranstaltungen, bei denen der Inhalt der Veranstaltung der TV Turm GmbH nicht zuvor mitgeteilt wurde sowie für den Fall, dass durch die Veranstaltung Gefahr für die TV Turm GmbH oder/und ihre Mitarbeiter und/oder Gäste droht, behält sich die TV Turm GmbH das Recht vor, den Auftrag fristlos zu stornieren. Ein Recht des Auftraggebers auf Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art - entfällt.
Sofern sich der Auftraggeber mehr als ein Mal im angemahnten Zahlungsverzug gegenüber dem TV Turm befindet, hat der TV Turm das Recht den Vertrag mit einer Frist von 5 Tagen zu kündigen oder alternativ Vorkasse vom Auftraggeber zu verlangen.


5. Veröffentlichungen

Veröffentlichungen, gleich welcher Art, in denen die TV Turm GmbH namentlich erwähnt wird, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TV Turm GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne dieses Einverständnis, behält sich die TV Turm GmbH das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Entstehende Kosten und mögliche Schadensersatzansprüche trägt der Auftraggeber.


6. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden die üblichen Mahngebühren zzgl. Verzugszinsen berechnet. Bei Bestellung ist die Rechnungsanschrift, der gesetzliche Vertreter sowie die Handelsregisternummer verbindlich anzugeben.

Die TV Turm ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in der von ihr zu veranschlagenden Höhe zu verlangen.

Die im Vertrag genannten Preise enthalten die zur Zeit gültige Mehrwertsteuer. Sollte sich dieser Mehrwertsteuersatz ändern, werden die Preise gemäß des neuen Steuersatzes angeglichen.


7. Erfüllungsort

Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag für beide Vertragsparteien Berlin / Deutschland.


8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen.